Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat es festgeschrieben: Alle Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Internetangebote ausdünnen. Jeder Text, Radio- oder Fernsehbeitrag darf je nach Thema nur noch für einen bestimmten Zeitraum im Online-Archiv der Sender abrufbar sein. Danach müssen sie depubliziert werden. Hinter dem Begriff depublizieren versteckt sich nichts anderes als das Entfernen von Inhalten aus dem Internetangebot. Für die meisten Beiträge gilt eine Frist von sieben Tagen.
Vor wenigen Wochen machte eine Kopie des kompletten Text-Archivs von tagesschau.de im Internet die Runde. Diese Daten wurden von einer Gruppe – die anonym bleiben will – aufbereitet und auf debup.org wieder veröffentlicht, um der Depublizierung entgegen zu arbeiten.
Ich hatte die Chance mich mit den Machern von depub.org zu unterhalten.
Über dieses Gespräch und Hintergründe habe ich bei Breitband berichtet:
http://breitband.dradio.de/der-ndr-gibt-den-emporten/
UPDATE: Hintergundbericht mit O-Tönen aus dem Gespräch: http://wissen.dradio.de/details.36.de.html?dram:article_id=5722